Trauerhilfe – Kosten­transparenz bei der letzten Reise

Zierelement

Bestattungs­kosten in Nürnberg

Wie sich Kosten für eine Beerdigung zusammensetzen

Was eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Deshalb ist es uns wichtig, zunächst mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. Gerne machen wir Ihnen dann Vorschläge, was sich wie und in welchem finanziellen Rahmen umsetzen lässt. Und selbstverständlich erhalten Sie von uns auf Wunsch auch einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich lassen sich Bestattungs­kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Leistungen des Bestatters, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne. Beispiele zum möglichen Leistungs­umfang bei der Trauerhilfe Stier, sehen Sie in unseren Abschiedspaketen.

  • Kommunale und kirchliche Gebühren, wie etwa Kosten für die Ausstellung der Sterbe­urkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich ausfallen.

  • Kosten für Leistungen Dritter, wie etwa Trauerfloristik, Trauerrede, Live-Musik oder die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Wenn Sie nur ein sehr geringes Budget zur Verfügung haben, sprechen Sie uns frühzeitig darauf an. Gemeinsam finden wir einen Weg zu einer würdevollen Bestattung.

Kerze in Wiese

Abschieds­pakete der Trauerhilfe Stier

Bestattungskosten transparent gestaltet

Um für Sie eine größtmögliche Kosten­transparenz zu schaffen, haben wir die Kosten für unsere eigenen Dienstleistungen rund um die Bestattung in vier unterschiedlich umfangreichen Abschieds­paketen gebündelt. Sie können unsere Abschieds­pakete als festes Leistungspaket auswählen oder nach Ihren Wünschen mit anderen Bestattungs­artikeln und Dienst­leistungen erweitern. Wie hoch die Friedhofs­gebühren sind, die noch hinzukommen, sehen Sie auf der Website der Friedhofsverwaltung Nürnberg.

Unsere Bestattungsleistungen

Zierelement

  • Aufnahme, Beurkundung, Formalitäten (Standesamt, Friedhofsamt, Pfarramt Krankenkasse, Rentenabmeldung)

  • Einfacher Sarg mit Innenausstattung, Deckengarnitur, Totenhemd

  • Verstorbenen Grundversorgung, Einbettung, notwendige Überführungen innerhalb von Nürnberg während der Arbeitszeit

Inkl. MwSt. ab 1.586,00 €
Bei Erdbestattungen + 70,00 €

  • Aufnahme, Beurkundung, Formalitäten (Standesamt, Friedhofsamt, Pfarramt Krankenkasse, Rentenabmeldung)

  • Einfacher Sarg mit Innenausstattung, Deckengarnitur, Totenhemd, Sarggriffe

  • Verstorbenen Grundversorgung, Einbettung, notwendige Überführungen innerhalb von Nürnberg während der Arbeitszeit

  • Einfache Abschiednahme, Einstellung in den Kühlraum, Beratung und Organisation der Beisetzung in Nürnberg

Inkl. MwSt. ab 2.051,00 €
Bei Erdbestattungen + 70,00 €

  • Aufnahme, Beurkundung, Formalitäten (Standesamt, Friedhofsamt, Pfarramt Krankenkasse, Rentenabmeldung)

  • Einfacher Sarg mit Innenausstattung, Deckengarnitur, Totenhemd, Sarggriffe

  • Verstorbenen Grundversorgung, Einbettung, notwendige Überführungen innerhalb von Nürnberg während der Arbeitszeit

  • Einfache Abschiednahme, Einstellung in den Kühlraum, Beratung und Organisation der Beisetzung in Nürnberg

  • Beratung und Organisation der Trauerfeier/Bestattung mit Begleitung, Gedenkseite, Bilddokumentation, Kundenportal inkl. Musikauswahl

Inkl. MwSt. ab 2.511,00 €
Bei Erdbestattungen + 70,00 €

  • Aufnahme, Beurkundung, Formalitäten (Standesamt, Friedhofsamt, Pfarramt Krankenkasse, Rentenabmeldung)

  • Einfacher Sarg mit Innenausstattung, Deckengarnitur, Totenhemd

  • Verstorbenen Grundversorgung, Einbettung, notwendige Überführungen innerhalb von Nürnberg während der Arbeitszeit

  • Inklusive Einäscherung, anonymen Grab und Urnenbeisetzung in Bayern

Inkl. MwSt. ab 2.310,00 €

Weitere Kosten

Zierelement

Typische, bei einer Bestattung anfallende Kosten, welche unabhängig vom beauftragten Betattungs­unternehmen entstehen.

Notwendige Kosten

Feuerbestattung:

  • Leichenschau/Krankenhaus, Urkunden:
    150,00 € – 300,00 €
  • Einäscherung und Urnenbeisetzung (abhängig vom Friedhof):
    635,00 € – 750,00 €
  • Urnen-Grabstelle 1 Jahr Verlängerung (31,00 € / Jahr) bis 10 Jahre bei Neukauf inkl. Grabbrief (35,00 €):
    66,00 € – 445,00 €

Summe: 851,00 € – 1.495,00 €

Erdbestattung:

  • Leichenschau/Krankenhaus, Urkunden:
    150,00 € – 300,00 €
  • Grabaushub und Beisetzung (abhängig vom Friedhof):
    1.193,00 € – 1.193,00 €
  • Erd-Grabstelle 1 Jahr Verlängerung (50,00 € / Jahr) bis 10 Jahre bei Neukauf inkl. Grabbrief (30,00 €):
    92,00 € – 605,00 €

Summe: 1.435,00 € – 2.098,00 €

Zusätzliche Kosten nach Wunsch

  • Trauerhalle, Pfarrer/Redner, Musik zum Ein-/Ausgang bis Trio:
    405,00 € – 1.100,00 €
  • Zeitungsanzeige schwarz-weiß 1sp. 50 mm / 3-sp. 90mm / 2-sp. 70 mm (NN/NZ Gesamtausgabe):
    155,00 € – 832,00 €
  • Blumenschmuck für die Urnen oder den Sarg:
    80,00 € – 500,00 €
  • Trauerkaffee (je nach Lokal und Personenanzahl):
    150,00 € – 1.000,00 €

Mögliche zusätzliche Summen: 790,00 € – 3.3432,00 €

Folgende eventuell anfallende Kosten sind in den Aufstellungen nicht enthalten:
Trauerdrucksachen, Grabkreuz, -stein, -bepflanzung, - pflege, Zuschläge außerhalb der Abeitszeit oder erhöhten Aufwand, Dokumenten­besorgungen und Ähnliches

Bestattungs­konfigurator

Preisbeispiele für verschiedene Bestattungsformen

In unserem Bestattungskonfigurator lassen sich unsere Abschieds­pakete in drei Schritten mit weiteren Angaben kombinieren, um eine noch genauere Kosten­schätzung zu erhalten. Drucken Sie Ihre Auswahl anschließend für eine persönliche Beratung bei uns aus oder senden Sie sie direkt an uns, um ein Angebot anzufordern.

Blumen bei der Seebestattung

Sozial­amts­bestattung – gut zu wissen

Wir unterstützen Sie unabhängig vom Budget

Laut § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers – doch nicht immer ist das Vermögen der Erben oder das Erbe selbst für die Finanzierung der Bestattung ausreichend. In diesem Fall können die bestattungs­pflichtigen Angehörigen eine Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen. Denn in SGB XII, § 74 heißt es „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“. Zuständig ist das Sozialamt am Sterbeort. Sollte der Verstorbene selbst Sozialhilfe bezogen haben, ist „sein“ Sozialamt zuständig.

Eine einfache, ortsübliche Bestattung

Das Sozialamt übernimmt normalerweise die Kosten für eine sogenannte einfache ortsübliche Bestattung. Das kann somit sowohl eine Erd- als auch eine Feuer­bestattung sein. Dazu gehören auch die Kosten für eine einfache Trauerfeier, kleinen Sargschmuck und ein einfaches Grab. Generell nicht übernommen werden zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel weitere Beratungen und Dienstleistungen, Gestaltung und Druck von Traueranzeigen, Trauerkaffee sowie die Kosten für gebühren­pflichtige Sterbeurkunden.

Tipp

Teilen Sie uns möglichst frühzeitig mit, wenn Sie eine Übernahme der Bestattungs­kosten beim Sozialamt beantragen müssen – so können wir Sie entsprechend beraten und bei der gemeinsamen Planung der Bestattung unnötige Zusatzkosten für Sie vermeiden.